Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist in Kraft getreten.
Dass die Leistungsgruppe Infektiologie keine Aufnahme in das Gesetz gefunden hat, bedauern wir. Gleichzeitig werten wir die Verlängerung des Infektiologieförderprogramms als ein klares und bedeutendes Signal für die anerkannte Relevanz unseres Fachgebiets. Das Förderprogramm wird bis zum 31. Dezember 2028 fortgeführt und umfasst insbesondere: die weitere Förderung der Facharztweiterbildung Innere Medizin und Infektiologie (40.000 € jährlich je begonnener Weiterbildung), die Förderung der Zusatzweiterbildung Infektiologie (30.000 € je begonnener Weiterbildung), sowie die Fortsetzung der Förderung externer Beratungsleistungen im Bereich Antibiotic Stewardship (ABS).
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