Härtefallprogramm für Aztreonam/Avibactam (Emblaveo®)
Seit dem 21.05.2024 ist es möglich, im Rahmen eines Härtefallprogramms Aztreonam/Avibactam (Emblaveo®) bei Patienten einzusetzen, für die sonst keine andere Behandlungsmöglichkeit besteht.
Eine Zulassung der EMA besteht seit April 2024, die Einführung in Deutschland wird vermutlich aber erst im Herbst 2024 erfolgen. Das BfArM hat der Einrichtung eines Härtefallprogramms für Aztreonam-Avibactam in Deutschland zugestimmt.
Nähere Informationen sind der vom BfArM bereitgestellten Übersicht aktuell laufender und bestätigter Arzneimittelhärtefallprogramme zu entnehmen: BfArM – Compassionate Use – Aktuell laufende und bestätigte Arzneimittel-Härtefallprogramme.