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Infektiologieförderprogramm

Im Dezember 2022 hat der Gesetzgeber die Fortführung und Verlängerung des bisherigen Hygieneförderprogramms als Infektiologieförderprogramm beschlossen. Der Fokus des Programms liegt nun auf der Förderung der Infektiologie und ist damit ein konsequenter Schritt nach der Einführung des Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie zur Stärkung der Infektiologie in Deutschland. Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, und von wem und wie sie in Anspruch genommen werden können, finden Sie in unserer Übersicht.

Entsprechend des Krankenhausentgeltgesetzes werden konkret folgende infektiologischen Maßnahmen gefördert:

  1. nach dem 31. Dezember 2019 vorgenommene Neueinstellungen, interne Besetzungen neu geschaffener Stellen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen von
    1. Fachärztinnen oder Fachärzten für Innere Medizin und Infektiologie in Höhe von 75 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2020 bis 2025,
    2. Fachärztinnen und Fachärzten mit Zusatz-Weiterbildung Infektiologie in Höhe von 75 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2020 bis 2022,
    3. Fachärztinnen und Fachärzten als Expertinnen oder Experten für Antibiotic Stewardship mit strukturierter curricularer Fortbildung „Antibiotic Stewardship (ABS)“ in Höhe von 50 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2020 bis 2022, und in Höhe von 30 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2023 bis 2025.
  1. In den Jahren 2016 bis 2025 begonnene Weiterbildungen zur Fachärztin oder zum Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000 Euro, ab dem Jahr 2023 in Höhe von jährlich 40.000 Euro,
  2. in den Jahren 2016 bis 2025 begonnene Zusatz-Weiterbildungen Infektiologie für Fachärztinnen und Fachärzte durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von einmalig 30.000 Euro
  3. vertraglich vereinbarte externe Beratungsleistungen im Bereich Antibiotic Stewardship durch Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Infektiologie oder mit abgeschlossener Zusatz-Weiterbildung Infektiologie pauschal in Höhe von 400 Euro je Beratungstag für die Jahre 2016 bis 2026.

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/BJNR142200002.html

Die bisherige Förderung von Fachärztinnen und Fachärzten mit Zusatz-Weiterbildung Infektiologie in Höhe von 75 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2020 bis 2022 (Punkt 1 b), wird nicht verlängert. Stattdessen kommt die Förderung der Personalkosten in Höhe von 75 prozent nun den Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Infektiologie zugute.

Beantragung der Fördermittel

Kliniken müssen die genannten Fördermittel rückwirkend bei den Krankenkassen beantragen.

  • Die Refinanzierung erfolgt über die Budgetverhandlungen Ihrer Klinik mit den Krankenkassen. Es ist deshalb ratsam, dies mit der jeweiligen Verwaltung abzusprechen und die Kollegen in Weiterbildung dort anzumelden.
  • Es ist ausreichend, wenn die zur (Zusatz-)Weiterbildung eingestellten Ärztinnen und Ärzte den Kostenträgern genannt und die Arbeitsverträge vorgelegt werden.
  • Für die Anzahl der zu fördernden Personen gibt es explizit keine Obergrenze.

Weitere Informationen:

Bitte geben Sie uns Feedback zu Ihren Erfahrungen mit den Fördermöglichkeiten!
Auch Fragen und Anregungen können Sie an den Vorstand der DGI richten.

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