Home

zurück

Aktuelle KRINKO-Stellungnahme zum Einsatz von FFP2-Schutzmasken und zur Testpflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen

Nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im September 2022 ist im § 28 für alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Rehabilitations-, Pflege- und ähnlichen Einrichtungen das Tragen einer FFP2-Maske und eine dreimal wöchentliche Testpflicht vorgeschrieben.

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hat im Epidemiologischen Bulletin hierzu ausführlich und klar Stellung bezogen. 

Die KRINKO kritisiert, dass keine ausreichende Evidenz dafür vorhanden ist, dass das dauerhafte Tragen einer FFP2-Maske den Schutz der Patienten und Beschäftigten verbessert.  Die hohe Belastung körperlich arbeitender Beschäftigter durch das dauerhafte Tragen einer FFP2-Maske kann so nicht begründet werden, eine sinnvolle Alternative wäre hier ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Auch die dreimal wöchentliche Testung wird kritisiert, Testangebote sollten niedrigschwellig vorhanden sein, aber auch für die Notwendigkeit einer dreimal wöchentlichen Testung läge keine Evidenz vor.

Die KRINKO betont, zu diesen Änderungen des IfSG nicht konsultiert worden zu sein – ein Kritikpunkt der aufgrund der Aufgaben der KRINKO valide erscheint. 

 

Die Stellungnahme der KRINKO im Epidemiologischen Bulletin können Sie hier nachlesen.

Diesen Artikel jetzt teilen
Deutsche Gesellschaft für Infektologie e.V.
Impressum Datenschutz Aktuelles Junge DGI Junge Infektiologen AWMF-Survey