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Förderung der Zusatzweiterbildung Infektiologie

Die Zusatzweiterbildung Infektiologie nach LÄK wird mit 30.000 Euro pro Ärztin / Arzt vom Gesetzgeber gefördert. Seit dem 1. Januar 2020 werden auch Neueinstellungen, interne Besetzungen neu geschaffener Stellen oder Ausweitungen vorhandener Teilzeitstellen von Infektiologen gefördert. Mehr Informationen über die Fördermöglichkeiten, und von wem und wie sie in Anspruch genommen werden können, finden Sie in unserer Übersicht.

Ab dem Jahr 2016 begonnenene Zusatzweiterbilungen Infektiologie für Fachärztinnen und Fachärzte werden durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von einmalig 30.000 Euro gefördert. Die ursprünglich bis 2019 befristete Förderung wurde durch die am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Krankenhausentgeltgesetzes um drei Jahre bis 2022 verlängert. Kliniken müssen diese Förderung rückwirkend bei den Krankenkassen beantragen.

  • Grundsätzlich kann die Förderung für jeden Kollegen in Anspruch genommen werden, der sich ab dem Jahr 2016 in der Weiterbildung befindet.
  • Die Refinanzierung erfolgt über die Budgetverhandlungen Ihrer Klinik mit den Krankenkassen. Es ist deshalb ratsam, dies mit der jeweiligen Verwaltung abzusprechen und die Kollegen in Weiterbildung dort anzumelden.
  • Es ist ausreichend, wenn die zur Zusatzweiterbildung für Infektiologie eingestellten Ärzte den Kostenträgern genannt und die Arbeitsverträge vorgelegt werden.
  • Für die Anzahl der zu fördernden Personen gibt es explizit keine Obergrenze.

Zu unterscheiden ist das Vorgehen für Abteilungen, die eine  Weiterbildungsermächtigung für Infektiologie haben bzw. nicht haben:

Abteilungen MIT Weiterbildungsermächtigung Infektiologie

Hier können grundsätzlich alle (auch bereits beschäftigte) Kollegen angemeldet werden, die Fachärzte sind und eine Weiterbildung in Infektiologie anstreben. Diese Ärzte sollten auf regulären Stellen, nicht auf Drittmitteln eingestellt sein.

Abteilungen OHNE Weiterbildungsermächtigung Infektiologie

Für solche Abteilungen gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten:

  1. Der/die Weiterzubildende wird für die Zeit der Weiterbildung zum Infektiologen (in der Regel 1 Jahr) an eine Weiterbildungsstätte entsandt und bleibt in der entsendenden Klinik angestellt. Förderberechtigt ist dann die entsendende Klinik.
  2. Der/die Weiterzubildende wird für die Zeit der Weiterbildung zum Infektiologen (in der Regel 1 Jahr) an der Weiterbildungsstätte angestellt. Förderberechtigt ist dann die aufnehmende Klinik.

Neue Fördermöglichkeit für Infektiologen seit dem 1. Januar 2020

Mit den am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Krankenhausentgeltgesetzes hat der Gesetzgeber eine neue Fördermöglichkeit für Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Infektiologie beschlossen.

Gefördert werden nach dem 31. Dezember 2019 vorgenommene Neueinstellungen, interne Besetzungen neu geschaffener Stellen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen
von

  1. Fachärztinnen oder Fachärzten für Innere Medizin und Infektiologie in Höhe von 75 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2020 bis 2022,
  2. Fachärztinnen und Fachärzten mit Zusatz-Weiterbildung Infektiologie in Höhe von 75 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2020 bis 2022,

[…] (Originaltext aus dem Gesetz)

Die Refinanzierung der Förderung erfolgt über die Budgetverhandlungen Ihrer Klinik mit den Krankenkassen.


Die Zusatzweiterbildung Infektiologie…

…eröffnet neue Berufsperspektiven.

…verbessert die Qualität der Patientenversorgung.

…unterstützt die Klinik darin, wirksam gegen Infektionen vorzugehen, Hygienestrategien zu entwickeln, Antibiotika rational einzusetzen und damit die Verbreitung multiresistenter Erreger einzudämmen.

Weitere Informationen:

Bitte geben Sie uns Feedback zu Ihren Erfahrungen mit den Fördermöglichkeiten!
Auch Fragen und Anregungen können Sie an den Vorstand der DGI richten.

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