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Förderung der Zusatzweiterbildung Infektiologie

Seit dem 1. Januar 2016 wird die Zusatzweiterbildung Infektiologie mit € 30.000 pro Ärztin / Arzt vom Gesetzgeber gefördert. Mehr Informationen darüber, von wem und wie die Förderung in Anspruch genommen werden kann, finden Sie in unserer Übersicht.

Die für Infektiologen so wichtige Neuerung im Krankenhausentgeltgesetz bedeutet: Die in den Jahren 2016 – 2019 begonnene Zusatz-Weiterbildung Infektiologie für Fachärztinnen und Fachärzte wird durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro gefördert. Kliniken müssen diese Förderung rückwirkend bei den Krankenkassen beantragen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die einjährige Weiterbildung nach LÄK, nicht die Weiterbildung „Infektiologe (DGI)“! Um die Zusatzweiterbildung nach LÄK anbieten zu können, muss eine Klinik über die entsprechende Weiterbildungsermächtigung (WBE) verfügen. Liegt keine WBE vor, kann ein Mitarbeiter zum Zweck der Weiterbildung in eine Einrichtung mit WBE entsendet werden. In diesem Fall erhält die entsendende Klinik die Förderung.

Wichtig: Nicht einzelne Personen beantragen die Förderung. Die Krankenhausverwaltung muss die Förderung in ihre Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen aufnehmen.

Derzeit steht noch nicht fest, wie die erfolgte Weiterbildung nachgewiesen werden kann. Die DGI schlägt dem BMG vor, dass das Zeugnis des Weiterbildenden als Nachweis für die Beantragung der Förderung dienen soll.


Die Zusatzweiterbildung Infektiologie…

…eröffnet neue Berufsperspektiven.

…verbessert die Qualität der Patientenversorgung.

…unterstützt die Klinik darin, wirksam gegen Infektionen vorzugehen, Hygienestrategien zu entwickeln, Antibiotika rational einzusetzen und damit die Verbreitung multiresistenter Erreger einzudämmen.

Weitere Informationen:

Bitte geben Sie uns Feedback zu Ihren Erfahrungen mit der Förderung der Zusatzweiterbildung!
Auch Fragen und Anregungen können Sie an den Vorstand der DGI richten.

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