Weiterbildung zum Infektiologen

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Eine fachärztliche Weiterbildung und Anerkennung als Infektiologe wurde seit den frühen 80er Jahren immer wieder bei den Deutschen Ärztetagen beantragt. Im Rahmen der Bemühungen um berufliche Freizügigkeit und Harmonisierung der Weiterbildung in Europa wurde seitens des europäischen Fachärzteverbands (UEMS) ein europäisches Mustercurriculum entworfen. Dies ist bis heute den Grundsätzen nach gültig. Es sieht eine insgesamt 6-jährige Weiterbildung vor - bei 2-3 Jahren Basisweiterbildung (common trunk in der Inneren Medizin oder Pädiatrie) weitere 3-4 Jahre Infektiologie, bei 3-5 Jahren Weiterbildung in der Inneren Medizin oder Pädiatrie entsprechend 2-3 Jahre Infektiologie.

In Deutschland gab es nach der Wende in diesem Sinn eine Anerkennung als Internist und Infektiologie nur in Mecklenburg-Vorpommern. Die DGI hat daher im Vorfeld weiterer Entwicklungen ein Curriculum entworfen, was internationalem Standard entspricht und dies 2002 - in Abwesenheit einer bundesweiten Anerkennung - zur gesellschaftseigenen Zertifizierung (Zertifikat Infektiologe-DGI) angeboten. Einen ähnlichen Weg sind die Pädiater gegangen. Die Anerkennung als Diabetologe-DDG ist ebenfalls hiermit vergleichbar. Die gesellschaftseigenen Anforderungen für das Zertifikat Infektiologie finden Sie hier und in der angehängten pdf-Datei.

2003 wurde schliesslich auch seitens der Bundesärztekammer die Infektiologie in die (Muster-) Weiterbildungsordnung aufgenommen, und zwar als Zusatzbezeichnung für Internisten und Pädiater nach 1-jähriger Weiterbildung. Die Mehrheit der Landesärztekammern ist diesem Vorschlag in den Folgejahren gefolgt. In einigen Regionen steht die Zusatzweiterbildung auch Allgemeinmedizinern offen (z.B. Hessen, Berlin) oder allen Fachärzten in einem Gebiet der unmittelbaren Krankenversorgung (z.B. Anästhesiologie oder Dermatologie) (z.B. Bayern). In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach wie vor den Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie (Schwerpunktweiterbildung).

Der Text aus der Weiterbildungsordnung 2006 der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist unten exemplarisch wiedergegeben.

Zusatzbezeichnung Infektiologie (Innere Medizin oder Pädiatrie)

Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Infektiologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und konservative Behandlung erregerbedingter Erkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Infektiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin
Weiterbildungszeit:
12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
• 6 Monate im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder in Kinder- und Jugendmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
• der Epidemiologie, Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von septischen, zyklischen und lokalen Infektionen einschließlich deren Manifestationen und Komplikationen
• der antimikrobiellen Chemotherapie
• der Erkennung und Behandlung importierter und einheimischer Infektionskrankheiten, insbesondere nosokomialer und opportunistischer Infektionen einschließlich schwerer Organinfektionen und der Sepsis
• der Erkennung und Behandlung assoziierter Infektionssyndrome bei immunsuppressiven Zuständen
• der Seuchenmedizin einschließlich Impfprophylaxe
Übergangsbestimmungen:
Ärzte, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung
1. über die Anerkennung einer Facharztbezeichnung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen,
2. innerhalb der letzten acht Jahre mindestens 12 Monate, darunter mindestens 6 Monate zusätzlich zur Weiterbildung zum Facharzt, an einer Weiterbildungsstätte oder vergleichbaren Einrichtung regelmäßig und überwiegend in der Infektiologie tätig waren und dieses belegen
und
3. in geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass sie die nach dieser Weiterbildungsordnung für diese Zusatz-Weiterbildung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben haben, werden auf Antrag zur Prüfung zugelassen.

Link:
Logbuch zur Vorlage bei jeweiligen Landesärztekammer: www.Bundesaerztekammer.de/downloads/MLogbCInfektiologie.pdfpfeil_low.jpg

Ärztekammern:
Bundesärztekammer: http://www.bundesaerztekammer.de/

Landesärztekammern:

Baden-Württemberg: http://www.aerztekammer-bw.de/
Bayern: http://www.blaek.de/
Berlin: http://www.aekb.de/
Brandenburg: http://www.laekb.de/
Bremen: http://www.aekhb.de/
Hamburg: http://www.aerztekammer-hamburg.de/
Hessen: http://www.laekh.de/
Mecklenburg-Vorpommern: http://www.aek-mv.de/
Niedersachsen: http://www.aekn.de/
Nordrhein: http://www.aekno.de/
Rheinlandpfalz: http://www.laek-rlp.de/
Saarland: http://www.aeksaar.de/
Sachsen: http://www.slaek.de/
Sachsen-Anhalt: http://www.aeksa.de/
Schleswig-Holstein: http://www.aeksh.de/
Thüringen: http://www.laek-thueringen.de
Westfalen-Lippe: http://www.aekwl.de/