Klinik-Service
Dabei handelt es sich um Anträge, mit denen Krankenhäuser innovative oder besonders kostenintensive Verfahren und Medikamente beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) anmelden können. Ziel ist es, neue Behandlungsmöglichkeiten frühzeitig in der Versorgung zu berücksichtigen und entsprechende Vergütungen verhandelbar zu machen.
Krankenhäuser haben jährlich bis zum 31. Oktober die Möglichkeit, NUB-Anträge beim InEK einzureichen.
Die nachstehenden Musteranträge für wichtige infektiologische Medikamente können als Grundlage für eigene Anträge genutzt und individuell ergänzt werden.
Diese informieren über wichtige neue Erkenntnisse zu Wirkstoffen und der Arzneimittelsicherheit.