Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist in Kraft getreten. Damit einhergehend ergeben sich für die Infektiologie sowohl eine Enttäuschung als auch ein wichtiger Erfolg
Dass die Leistungsgruppe Infektiologie keine Aufnahme in das Gesetz gefunden hat, bedauern wir. Gleichzeitig werten wir die Verlängerung des Infektiologieförderprogramms als ein klares und bedeutendes Signal für die anerkannte Relevanz unseres Fachgebiets. Das Förderprogramm wird bis zum 31. Dezember 2028 fortgeführt und umfasst insbesondere: die weitere Förderung der Facharztweiterbildung Innere Medizin und Infektiologie (40.000 € jährlich je begonnener Weiterbildung), die Förderung der Zusatzweiterbildung Infektiologie (30.000 € je begonnener Weiterbildung), sowie die Fortsetzung der Förderung externer Beratungsleistungen im Bereich Antibiotic Stewardship (ABS).
Diese Maßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der infektiologischen Versorgung in Deutschland. Zugleich wird im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich betont, dass die Infektiologie für die Prävention und Bekämpfung von Infektionen – insbesondere auch resistenter Erreger – von entscheidender Bedeutung ist, während die bestehenden Versorgungsstrukturen noch nicht ausreichend ausgebaut sind.
Die DGI sieht hierin eine wichtige Grundlage, um die strukturelle Weiterentwicklung des Fachgebiets konsequent voranzutreiben. Unser Ziel bleibt eine flächendeckende, nachhaltig finanzierte und fest verankerte Infektiologie in Klinik und ambulanter Versorgung.
Bild: unsplash/ Tingery Injury Law Firm
