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unsplash/Tingery Injury Law Firm
Das Förderprogramm wird bis zum 31. Dezember 2028 fortgeführt und umfasst insbesondere:
Diese Maßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der infektiologischen Versorgung in Deutschland. Zugleich wird im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich betont, dass die Infektiologie für die Prävention und Bekämpfung von Infektionen – insbesondere auch resistenter Erreger – von entscheidender Bedeutung ist, während die bestehenden Versorgungsstrukturen noch nicht ausreichend ausgebaut sind.
Die DGI sieht hierin eine wichtige Grundlage, um die strukturelle Weiterentwicklung des Fachgebiets konsequent voranzutreiben. Unser Ziel bleibt eine flächendeckende, nachhaltig finanzierte und fest verankerte Infektiologie in Klinik und ambulanter Versorgung.