Förderung der Zusatzweiterbildung Infektiologie

Die für Infektiologen so wichtige Neuerung im Krankenhausentgeltgesetz bedeutet: Die in den Jahren 2016 – 2019 begonnene Zusatz-Weiterbildung Infektiologie für Fachärztinnen und Fachärzte wird durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro gefördert. Kliniken müssen diese Förderung rückwirkend bei den Krankenkassen beantragen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die einjährige Weiterbildung nach LÄK, nicht die Weiterbildung „Infektiologe (DGI)“! Um die Zusatzweiterbildung nach LÄK anbieten zu können, muss eine Klinik über die entsprechende Weiterbildungsermächtigung (WBE) verfügen. Liegt keine WBE vor, kann ein Mitarbeiter zum Zweck der Weiterbildung in eine Einrichtung mit WBE entsendet werden. In diesem Fall erhält die entsendende Klinik die Förderung.

Wichtig: Nicht einzelne Personen beantragen die Förderung. Die Krankenhausverwaltung muss die Förderung in ihre Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen aufnehmen.

Derzeit steht noch nicht fest, wie die erfolgte Weiterbildung nachgewiesen werden kann. Die DGI schlägt dem BMG vor, dass das Zeugnis des Weiterbildenden als Nachweis für die Beantragung der Förderung dienen soll.

FAQ zur Förderung der Zusatzweiterbildung Infektiologie

F Wie kann meine Abteilung die Förderung formal beantragen?

A Die jeweilige Krankenhausverwaltung muss die Förderung in ihre Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen aufnehmen.


F Welcher Nachweis muss zur Inanspruchnahme der Förderung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung erbracht werden?

A Hier genügt die einfache Meldung einer Klinik der Ärzte in Weiterbildung an die Kostenträger.


F Ist es möglich, als niedergelassener Infektiologe in der eigenen Schwerpunktpraxis weiterzubilden und dafür die Förderung in Anspruch zu nehmen?

A Eine Inanspruchnahme der Förderung im Rahmen des Krankenhausentgeltgesetzes ist für niedergelassene Ärzte praktisch nicht möglich. Nicht einzelne Personen beantragen die Förderung, sondern die Krankenhausverwaltungen müssen die Förderung in ihre Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen aufnehmen.


F Können mehrere Ärzte gleichzeitig für die Förderung der Weiterbildung angemeldet werden?

A Die Zahl der gleichzeitig Weiterzubildenden ist nicht begrenzt. Allerdings muss die Zahl natürlich plausibel sein und den Möglichkeiten der Weiterbildungsstelle entsprechen. In großen Weiterbildungsstellen mit mehreren infektiologischen Rotationsstellen (z.B. Station(en), Ambulanz(en), Konsilservice) kann es durchaus möglich sein, dass 5 oder sogar mehr Kollegen gleichzeitig weitergebildet werden und dafür die Förderung beantragt wird.

Von Seiten der Kostenträger wird gelegentlich das Argument angeführt, dass eine so große Zahl von Weitergebildeten für die jeweilige Klinik gar nicht notwendig sei. Dem muss entgegnet werden, dass das Förderprogramm ja gerade dazu dienen soll, rasch eine große Zahl von Kollegen in Infektiologie weiterzubilden, die dann auch Positionen in Kliniken ohne eigene Weiterbildungsmöglichkeit übernehmen können.


F Kann die Zusatzweiterbildung Infektiologie auch in kürzerer Zeit als in einem Jahr erreicht werden?

A Für Kollegen, die ihre Facharztausbildung Innere Medizin in einer Klinik mit Weiterbildungsberechtigung Infektiologie gemacht haben, können 6 Monate infektiologische Weiterbildung während der Facharztzeit anerkannt werden. Die Weiterbildungszeit nach dem Facharzt reduziert sich damit auf 6 Monate. Für die 6 Monate nach der FA Weiterbildung können den Kostenträgern dennoch 30.000€ in Rechnung gestellt werden.


F Kann die Weiterbildungszeit in Teilzeitarbeit erfolgen?

A Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist es notwendig, dass mindestens ein 50% Anstellung während der Weiterbildungszeit besteht. Diese verlängert sich dann auf 2 Jahre. Die Höhe der Förderung beträgt dennoch 30.000€.

 


Die Zusatzweiterbildung Infektiologie…

…eröffnet neue Berufsperspektiven.

…verbessert die Qualität der Patientenversorgung.

…unterstützt die Klinik darin, wirksam gegen Infektionen vorzugehen, Hygienestrategien zu entwickeln, Antibiotika rational einzusetzen und damit die Verbreitung multiresistenter Erreger einzudämmen.

Weitere Informationen:

Bitte geben Sie uns Feedback zu Ihren Erfahrungen mit der Förderung der Zusatzweiterbildung!
Auch Fragen und Anregungen können Sie an den Vorstand der DGI richten.